Arbeitsschutz und Sicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und beratet den Arbeitgeber bei der Ausübung seiner gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz. Der Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte nimmt seine Aufgabe „ehrenamtlich“ und unmittelbar am Arbeitsplatz wahr und unterstützt seine Führungskräfte.

Nach der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (Unfallverhütungsvorschrift) kann der Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte ohne eine Aus- und regelmäßige Weiterbildungen seine Aufgabe „nicht sachgerecht und vollständig“ ausfüllen. Der Unternehmer muss also die Möglichkeit geben, sich auf den neusten Stand des Wissens zu bringen, was das Thema Arbeitssicherheit angeht. Eine gesetzliche Regelung, um welche Aus- und Fortbildungen es sich handeln soll, gibt es aber nicht. Da greift die Weiterbildung zum personalzertifizierten Arbeitsschutzbeauftragten, die durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die Anforderungen für ein Unternehmen definiert hat und innerhalb der Betriebsstruktur in seinem Arbeitsbereich anwenden kann.

Zertifiierter Arbeitsschutzbeauftragter